AGB / Wiederruf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Form
1.1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die die S-I Sicherheitstechnik (im Folgenden: S-I) mit Geschäftskunden abschließt, die nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten (nachfolgend: Kunde). Dies betrifft ebenfalls die im Online-Shop von S-I angebotenen Waren. Besondere Regelungen für den Vertragsabschluss im Online-Shop sind in den folgenden Abschnitten gesondert aufgeführt.
1.2. Gültigkeit für künftige Verträge & Abrufbarkeit
Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung – abrufbar unter www.s-i-leitstelle.com/AGB/ – oder in der zuletzt in Textform mitgeteilten Version auch für zukünftige Vertragsabschlüsse, ohne dass S-I ausdrücklich erneut auf sie hinweisen muss.
1.3. Ausschluss entgegenstehender AGB
Die AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn dieser – beispielsweise bei Einzelaufträgen – eigene Geschäftsbedingungen verwendet und S-I diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Schriftformerfordernis
Sowohl der Vertragsabschluss als auch spätere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Dies gilt ebenso für Änderungen dieser Klausel.
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2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote von S-I sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden seitens S-I zumindest in Textform ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder bestätigt. Dies gilt auch für die Überlassung von Katalogen, Dokumentationen oder sonstigen Produktbeschreibungen an den Kunden. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das erst mit der Auftragsbestätigung durch S-I oder durch die Lieferung der Ware wirksam angenommen wird.
2.2. Vertragsabschluss im Online-Shop
Auch die im Online-Shop präsentierten Angebote sind unverbindlich. Der Kunde gibt ein rechtsverbindliches Angebot ab, indem er den Bestellprozess unter Eingabe aller relevanten Daten abschließt und den Button „Zahlungspflichtig Bestellen“ anklickt. S-I kann die Bestellung entweder durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch die Versendung der Ware annehmen. Die bloße Bestätigung des Bestelleingangs stellt noch keine Annahme dar. Sollte die Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder durch technische Übermittlungsfehler ein falscher Preis zustande gekommen sein, behält sich S-I das Recht zur Anfechtung vor. In einem solchen Fall hat S-I den Irrtum nachzuweisen.
2.3. Korrektur von Eingabefehlern im Online-Shop
Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben durch sorgfältiges Prüfen der angezeigten Daten korrigieren. Hierzu kann die Zoom-Funktion des Browsers genutzt werden, um die Lesbarkeit zu verbessern. Änderungen können bis zum finalen Klick auf den Bestellbutton über die üblichen Maus- und Tastaturfunktionen vorgenommen werden.
2.4. Speicherung des Vertragstextes
Bei einer Bestellung über den Online-Shop speichert S-I den Vertragstext und stellt ihn dem Kunden nach Vertragsabschluss in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) zur Verfügung. Eine weitergehende Einsichtnahme ist nicht vorgesehen.
2.5. Vertragssprache
Die Vertragssprache im Online-Shop ist ausschließlich Deutsch.
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3. Lieferbedingungen, Lieferverzögerungen und Nichtverfügbarkeit
3.1. Lieferfrist
Die Lieferzeit wird individuell vereinbart oder im Rahmen der Annahme der Bestellung durch S-I mitgeteilt. Falls keine konkrete Frist genannt wird, beträgt die reguläre Lieferzeit etwa zwei Wochen ab Vertragsabschluss.
3.2. Teillieferungen
S-I ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
3.3. Nichtverfügbarkeit der Leistung
Sollte S-I eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von S-I liegen, nicht einhalten können, wird der Kunde unverzüglich informiert und über eine neue voraussichtliche Lieferzeit in Kenntnis gesetzt. Falls auch diese nicht eingehalten werden kann, ist S-I berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend erstattet. Eine Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere vor, wenn S-I selbst nicht rechtzeitig beliefert wird, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und weder S-I noch der Lieferant ein Verschulden trifft.
3.4. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung des Vertrages beeinträchtigen, berechtigen S-I, die Lieferung entsprechend zu verzögern oder – bei anhaltenden Störungen – vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche ableiten kann. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände, die trotz zumutbarer Vorkehrungen nicht vermieden werden können. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
3.5. Lieferverzug
Ob ein Lieferverzug vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Mahnung durch den Kunden ist jedoch erforderlich. Gerät S-I in Verzug, kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen, die für jede volle Woche des Verzugs 0,5 % des Nettowerts der verspätet gelieferten Ware beträgt, jedoch maximal 5 % des Lieferwerts. S-I bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.6. Rechte des Kunden
Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere in Bezug auf Schadensersatz oder Rücktritt bei Leistungsausfall, bleiben unberührt.
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4. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug
4.1. Versand und Erfüllungsort
Die Lieferung erfolgt ab Lager, das zugleich Erfüllungsort für die Lieferung und eine eventuelle Nacherfüllung ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden kann die Ware an eine andere Adresse versendet werden. Die Auswahl des Versandunternehmens sowie des Versandwegs obliegt S-I, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden.
4.2. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Versandkauf geht das Risiko bereits mit der Übergabe an den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung beauftragte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
4.3. Annahmeverzug
Falls der Kunde die Annahme der Ware verweigert, eine Mitwirkungshandlung unterlässt oder die Lieferung aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, kann S-I Ersatz für den entstandenen Schaden, insbesondere für Lagerkosten, verlangen.
Hierfür wird eine pauschale Entschädigung von 0,5 % des Kaufpreises pro Kalenderwoche berechnet. Bei endgültiger Nichtabnahme beträgt die Pauschale 10 % des Kaufpreises. Der Kunde kann nachweisen, dass S-I kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von S-I, die ab Lager berechnet werden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versandkosten.
5.2. Versandkosten beim Versendungskauf
Beim Versand trägt der Kunde sämtliche Transportkosten ab Lager sowie die Kosten für eine eventuell gewünschte Transportversicherung. Darüber hinaus übernimmt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben. Die Versandkosten werden im Online-Shop von S-I gesondert ausgewiesen.
5.3. Fälligkeit der Zahlung
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung sowie Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu zahlen. S-I behält sich das Recht vor, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, bestimmte Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
5.4. Zahlungsverzug
Wird die oben genannte Zahlungsfrist überschritten, gerät der Kunde automatisch in Verzug. In diesem Fall wird der ausstehende Betrag mit dem jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. S-I behält sich zudem vor, weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann, bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB unberührt.
5.5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegen Ansprüche von S-I aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag sowie der laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von S-I.
6.2. Pflichten des Kunden
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen bis zur vollständigen Zahlung weder verpfändet noch als Sicherheit an Dritte übereignet werden. Sollte ein Insolvenzverfahren beantragt oder eine Pfändung durch Dritte vorgenommen werden, ist S-I unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3. Vertragswidriges Verhalten des Kunden
Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach – insbesondere, wenn er den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt –, ist S-I berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Ein Herausgabeverlangen stellt nicht automatisch einen Vertragsrücktritt dar, sondern S-I kann sich das Rücktrittsrecht vorbehalten. Sollte der Kunde den Kaufpreis nicht zahlen, kann S-I diese Rechte erst dann geltend machen, wenn zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung erfolglos verstrichen ist oder eine solche Frist nach geltendem Recht entbehrlich ist.
6.4. Weiterverkauf und Verarbeitung
Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Ergänzend gelten folgende Bestimmungen:
• (a) Wird die Ware verarbeitet, vermischt oder verbunden, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf das entstehende Erzeugnis. S-I gilt als Hersteller und erwirbt das Eigentum am neuen Produkt. Falls auch Dritte an der Verarbeitung beteiligt sind, erwirbt S-I Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der verarbeiteten Ware.
• (b) Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an S-I ab – entweder in voller Höhe oder anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil von S-I. S-I nimmt diese Abtretung an.
• (c) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Falls jedoch eine dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt ist, kann S-I die Einziehungsbefugnis widerrufen und verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen offenlegt und die entsprechenden Schuldner informiert.
• (d) Falls der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von S-I um mehr als 10 % übersteigt, wird S-I auf Kundenwunsch Sicherheiten nach eigenem Ermessen freigeben.
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7. Mängelhaftung / Gewährleistung
7.1. Allgemeine Mängelhaftung
Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend anders geregelt. Die Sondervorschriften zum Lieferantenregress nach §§ 478 BGB bleiben unberührt, sofern der Kunde die Ware unverändert an einen Verbraucher weitergibt. Falls die Ware jedoch weiterverarbeitet wurde, entfällt der Anspruch auf Lieferantenregress.
7.2. Grundlage der Mängelhaftung
Maßgeblich für die Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Hierzu zählen insbesondere die Produktbeschreibungen von S-I, die Vertragsbestandteil sind. Technische Daten, Spezifikationen und Nutzungshinweise dienen lediglich der Beschreibung und stellen keine eigenständige Garantie dar.
7.3. Äußerungen von Dritten
S-I übernimmt keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Dritter (z. B. Werbeaussagen), es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese für seine Kaufentscheidung maßgeblich waren.
7.4. Einschränkung der Mängelhaftung
Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Lieferung oder Entdeckung schriftlich anzeigt. Kaufleute sind zudem verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel gemäß §§ 377, 381 HGB anzuzeigen.
7.5. Wahlrecht der Nacherfüllung
Liegt ein Mangel vor, kann S-I wählen, ob eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Falls S-I nicht zum Einbau der Ware verpflichtet war, umfasst die Nacherfüllung nicht den Ausbau oder Wiedereinbau.
7.6. Weitere Ansprüche
Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur unter den Bedingungen der Haftungsregelungen in Ziffer 9.
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8. Garantien
8.1. Verkäufergarantie
S-I gewährt dem Kunden keine gesonderten Garantien, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als „selbstständige Garantie“, „Beschaffenheitsgarantie“ oder „Haltbarkeitsgarantie“ bezeichnet.
8.2. Herstellergarantie
Sofern der Hersteller eine Garantie gewährt, gibt S-I diese an den Kunden weiter. Die genauen Garantiebedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Herstellerangaben.
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9. Haftung
9.1. Gesetzliche Haftung
Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, haftet S-I nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Unbeschränkte Haftung
S-I haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3. Haftung für wesentliche Pflichten
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4. Einschränkung der Haftung
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder der DSGVO.
10. Verjährung
10.1. Verjährungsfrist
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Falls eine Abnahme vereinbart wurde, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
10.2. Gesetzliche Verjährungsregelungen
Für Bauwerke oder Materialien, die üblicherweise für Bauwerke verwendet werden und deren Mangelhaftigkeit verursachen (Baustoffe), gilt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Ablieferung. Weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 sowie §§ 444, 445b BGB, bleiben unberührt.
Die verkürzten Verjährungsfristen für Kaufrechtssachen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf Mängeln der Ware beruhen. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB zu einer kürzeren Verjährung führt. Falls S-I gemäß Ziffer 9 unbeschränkt haftet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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11. Gebrauchte und nicht original verpackte Ware
S-I bietet unter Umständen Waren an, die als B-Ware, C-Ware oder D-Ware klassifiziert sind. Diese können gebraucht, kurzzeitig genutzt oder vom Hersteller instandgesetzt worden sein. Die Einteilung erfolgt nach einem standardisierten Bewertungsverfahren und wird mit den jeweiligen bekannten Mängeln angeboten.
11.1. Gewährleistung für gebrauchte Ware
Für gebrauchte Waren oder Produkte wird keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt uneingeschränkt für sämtliche Produkt- und Warengruppen.
11.2. Kennzeichnung von B-Ware
B-Ware wird entweder in der Produktnummer, im Produktnamen oder in der Produktbeschreibung deutlich gekennzeichnet. In der Regel weist diese Ware keine Originalverpackung oder eine beschädigte Verpackung auf. Minimale Gebrauchsspuren sind möglich. Die Ware wurde einer Sichtprüfung unterzogen und ist technisch funktionsfähig. In seltenen Fällen kann Zubehör wie Schrauben, Kabel oder andere Teile fehlen oder unvollständig sein.
11.3. Kennzeichnung von C-Ware
C-Ware wird ebenfalls in der Produktnummer, im Produktnamen oder in der Produktbeschreibung gekennzeichnet. Der Zustand entspricht einer stärkeren Nutzung als bei B-Ware. Die Verpackung kann fehlen oder beschädigt sein, und stärkere Gebrauchsspuren sind üblich. Auch diese Ware wurde einer Sichtprüfung unterzogen und ist technisch funktionstüchtig. Es kann jedoch sein, dass Zubehörteile fehlen oder nicht vollständig sind.
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12. Nutzungsbedingungen für die API / REST API / Storefront-Daten
S-I gewährt dem Nutzer ein nicht exklusives Recht, die API zu verwenden, um auf bereitgestellte Daten und Bildmaterial zuzugreifen. Der Nutzer verpflichtet sich, die API ausschließlich im Rahmen der geltenden Nutzungsbedingungen und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Eine missbräuchliche Nutzung, Manipulation oder Verwendung zu schädlichen Zwecken ist untersagt.
12.1. Lizenz für Daten und Bildmaterial
Der Anbieter gewährt dem Nutzer eine nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Daten und Bildmaterialien. Diese Lizenz gilt ausschließlich für die in diesen AGB definierten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und führt zu einer Vertragsstrafe.
12.2. Haftung
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der API, der bereitgestellten Daten oder des Bildmaterials entstehen. Trotz sorgfältiger Bereitstellung können Fehler oder Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Änderungen, Anpassungen oder Ausfälle der API sind vorbehalten.
12.3. Geistiges Eigentum
Alle Rechte an der API, den bereitgestellten Daten und dem Bildmaterial verbleiben beim Anbieter. Der Nutzer erwirbt keinerlei geistige Eigentumsrechte. Bei Beendigung der Zusammenarbeit mit S-I oder beim Bezug der Produkte aus anderen Quellen ist der Nutzer verpflichtet, alle erhaltenen Daten, Bilder und sonstiges geistiges Eigentum innerhalb von 14 Tagen zu löschen. Falls dies nicht erfolgt, können Vertragsstrafen verhängt werden. S-I behält sich das Recht vor, die Nutzung und Abfragen der API zu überwachen und zu protokollieren.
12.4. Vertragsstrafen bei unbefugter Nutzung
Falls der Nutzer über die API Zugang zu Produkten erhält, diese jedoch nicht über S-I erwirbt, wird dies als Vertragsverstoß gewertet. In diesem Fall ist der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 40 % des Nettoverkaufswertes der betroffenen Produkte verpflichtet.
Falls der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, kann der Nutzer dies prüfen lassen. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Verstoßes ohne Abzüge zu zahlen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Überprüfung eines Verstoßes angemessene Nachforschungen anzustellen. Der Nutzer ist verpflichtet, alle relevanten Nachweise bereitzustellen.
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13. Rechtswahl
Für sämtliche vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen S-I und dem Kunden gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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14. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von S-I in Bocholt.
Dies gilt auch für Unternehmer gemäß § 14 BGB. S-I ist jedoch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
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15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Klausel durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt.